Klage, eingereicht am 5. April 2011 - MB System/Kommission
(Rechtssache T-209/11)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: MB System GmbH & Co. KG (Nordhausen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Brüggen)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
den Beschluss der Kommission K (2010) 8289 endg. vom 14. Dezember 2010, über die staatliche Beihilfe Nr. C 38/2005 (ex NN 52/2004) Deutschland zugunsten der Biria-Gruppe für nichtig zu erklären;
der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin folgenden Klagegrund geltend.
Fehlerhafte Sachverhaltswürdigung
Fehlerhafte Sachverhaltswürdigung bei der Einordnung als Unternehmen in Schwierigkeiten;
Unterlassung der Anwendung der Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen 1999 bei Einordnung des Unternehmens als Unternehmen in Schwierigkeiten und Überprüfung der Werthaltigkeit der "Harten Patronatserklärung";
Unzureichende Begründung für Abweichen von den Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen 1999 bei Einordnung als Unternehmen in Schwierigkeiten und Überprüfung der Werthaltigkeit der "Harten Patronatserklärung";
Fehlerhafte Würdigung bei der Feststellung der zurückzufordernden Beihilfewerte aufgrund nicht vorgenommener Würdigung der "Harten Patronatserklärung" bei Feststellung der zurückzufordernden Beihilfenwerte.
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