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Klage, eingereicht am 26. Dezember 2012 - Nemeco/HABM - Coca-Cola (NU)

(Rechtssache T-549/12)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Nemeco (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin E. Gaspar)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: The Coca-Cola Company (Atlanta, Vereinigte Staaten von Amerika)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 16. Oktober 2012 in der Sache R 266/2012-2 aufzuheben;

dem HABM seine eigenen Kosten und die Kosten von Nemeco aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "NU" für Waren der Klasse 32 - Internationale Registrierung Nr. 1033122 mit Benennung der Europäischen Union.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftswortmarke "NU YU" Nr. 5386081 für Waren der Klassen 29, 30 und 32.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde in vollem Umfang stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.

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