Language of document : ECLI:EU:T:2014:30





Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 23. Januar 2014 – Coppenrath‑Verlag/HABM – Sembella (Rebella)

(Rechtssache T‑551/12)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Rebella – Ältere Gemeinschaftswortmarke SEMBELLA – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Ernsthafte Benutzung der älteren Marke – Art. 42 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009 – Art. 15 Abs. 1 Unterabs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 207/2009“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Bemerkungen Dritter und Widerspruch – Prüfung des Widerspruchs – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Ernsthafte Benutzung – Begriff – Marke, die nur als Bestandteil einer zusammengesetzten Marke oder in Verbindung mit einer anderen Marke benutzt wird (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 15 Abs. 1) (vgl. Rn. 39-41)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 51-53)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarken Rebella und SEMBELLA (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 55-58, 62)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage beim Unionsrichter – Befugnisse des Gerichts – Überprüfung der Tatsachen im Licht erstmals vor ihm vorgelegter Beweismittel – Ausschluss (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 65) (vgl. Rn. 59)

5.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Vorherige Eintragung der Marke in bestimmten Mitgliedstaaten – Auswirkung (vgl. Rn. 61)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 5. Oktober 2012 (Sache R 1681/2011‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Sembella GmbH und der Coppenrath-Verlag GmbH & Co. KG

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Coppenrath-Verlag GmbH & Co. KG trägt die Kosten.