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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Hippocrate Vounakis gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 27. Mai 2005

(Rechtssache T-214/05)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Hippocrate Vounakis, wohnhaft in Wezembeek-Oppem (Belgien), hat am 27. Mai 2005 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte des Klägers sind die Rechtsanwälte Sébastien Orlandi, Xavier Martin, Albert Coolen, Jean-Noël Louis und Etienne Marchal, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Kommission über die Feststellung des Berichts über seine berufliche Entwicklung 2003 aufzuheben;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Mit seiner Klage beantragt der Kläger die Aufhebung des Berichts über seine berufliche Entwicklung 2003. Zur Begründung seiner Klage macht er geltend, der angefochtene Bericht verstoße gegen Artikel 43 des Statuts, die Allgemeinen Durchführungsbestimmungen sowie die Begründungspflicht und sei das Ergebnis eines offensichtlichen Beurteilungsfehlers. Er rügt eine Reihe von Unstimmigkeiten zwischen den ihm erteilten Benotungen und den entsprechenden Kommentaren auf.

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