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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Nalocebar - Consultores e Serviçios Lda. gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 19. Mai 2005

(Rechtssache T-210/05)

(Sprache der Klageschrift: Englisch)

Die Nalocebar - Consultores e Serviçios Lda. mit Sitz in Funchal (Madeira) hat am 19. Mai 2005 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerin sind die Rechtsanwälte G. Pasquarella und R. M. Pasquarella.

Andere Beteiligte am Verfahren vor der Beschwerdekammer: Limiñana y Botella SL, Monforte del Cid, Alicante (Spanien)

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 18. März 2005 in der Sache R 646/2004-1 aufzuheben und festzustellen, dass die von der Klägerin am 12. Juli 2000 eingereichte und im Blatt für Gemeinschaftsmarken Nr. 103/01 vom 3.12.01 veröffentlichte Anmeldung einer Bildmarke gültig ist;

die Erstattung der Kosten anzuordnen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke:Big Ben Establishment Ltd. Die Klägerin hat die von der Big Ben Establishment eingereichte Anmeldung erworben.
Angemeldete Gemeinschaftsmarke:Bildmarke "Limoncello di Capri" für Waren der Klassen 30 (Teigwaren u. a), 32 (Sirupe und andere Getränke auf Zitronenbasis in Klasse 32) und 33 (Liköre auf Zitronenbasis).
Inhaberin der Widerspruchsmarke oder des Widerspruchszeichens:

Limiñana y Botella SL.
Widerspruchsmarke und -zeichen:Spanische Wortmarke LIMONCHELO für Waren der Klasse 33.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung:Zurückweisung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer:Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe:Verstoß gegen Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/941.

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1 - ABl. L 11 vom 14.01.1004, S. 1.