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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 28. November 2007 - Vounakis / Kommission

(Rechtssache T-214/05)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Bericht über die berufliche Entwicklung - Beurteilungsjahr 2003 - Festlegung der zu erreichenden Ziele - Begründungspflicht - Fehlender Zusammenhang zwischen den Noten und den Bemerkungen - Offensichtlicher Beurteilungsfehler)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Hippocrate Vounakis (Wezembeek-Oppem, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte S. Orlandi, X. Martin, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal, dann Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid und V. Joris)

Gegenstand

Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 13. Juli 2004 über die Feststellung des abschließenden Berichts über die berufliche Entwicklung des Klägers für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2003.

Tenor

Die Entscheidung vom 13. Juli 2004, mit der der Bericht über die berufliche Entwicklung von Herrn Hippocrate Vounakis für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2003 festgestellt worden ist, wird aufgehoben, soweit sie die Rubrik "Leistung" betrifft.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kommission trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 205 vom 20.8.2005.