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Beschluss des Gerichts vom 26. Mai 2014 – AK/Kommission

(Rechtssache T-288/13 P)1

(Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Beamte – Beurteilung – Beurteilung der beruflichen Entwicklung – Beurteilungsverfahren 2001/2002, 2004, 2005 und 2008 – Verspätete Erstellung der Beurteilungen der beruflichen Entwicklung – Immaterieller Schaden – Verlust einer Beförderungsmöglichkeit – Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: AK (Esbo, Finnland) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte D. de Abreu Caldas, S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal, dann Rechtsanwälte D. De Abreu Caldas und J.-N. Louis)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid und C. Berardis-Kayser im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 13. März 2013, AK/Kommission (F-91/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

AK trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten, die der Europäischen Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.

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1     ABl. C 233 vom 10.8.2013.