Language of document :

Klage, eingereicht am 10. September 2013 – Oikonomopoulos/Kommission

(Rechtssache T-483/13)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Athanassios Oikonomopoulos (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. Korogiannakis und I. Zarzoura)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt,

ihm Schadensersatz zuzusprechen;

festzustellen, dass eine Reihe von Handlungen und Maßnahmen des OLAF rechtlich inexistent sind und unzulässige Beweismittel darstellen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht der Kläger drei Klagegründe geltend.

Erster Klagegrund: Das OLAF habe seine Befugnisse missbraucht, da es nicht berechtigt gewesen sei, im Zusammenhang mit vertraglichen Beziehungen zwischen der Kommission und Dritten Untersuchungen durchzuführen, und habe bei der betreffenden Untersuchung unter Verstoß gegen verschiedene Artikel des einschlägigen Rechtsrahmens, wie der Verordnung Nr. 2185/961 und der Verordnung Nr. 1073/19992 , ultra vires gehandelt.

Zweiter Klagegrund: Es lägen ein Verstoß gegen die Verordnung Nr. 45/20013 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr, ein Verstoß gegen Art. 8 der Verordnung Nr. 1073/1999, eine Verletzung der Pflicht zur Wahrung der Vertraulichkeit, eine Verletzung des Rechts auf Privatsphäre und ein Verstoß gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung vor, da das OLAF und verschiedene Generaldirektionen der Kommission rechtswidrig gehandelt hätten, als sie personenbezogene Daten des Klägers verarbeitet und innerhalb der Kommission sowie an Dritte weitergeleitet hätten.

Dritter Klagegrund: Es liege eine Verletzung der Verteidigungsrechte vor, da der Kläger nur wenige Informationen über die ihn betreffenden Tatsachen im Zusammenhang mit der fraglichen Untersuchung habe und folglich keine Gelegenheit gehabt habe, sich gegen mögliche Anschuldigungen zu verteidigen.

____________

1 Verordnung (EURATOM, EG) Nr. 2185/96 des Rates vom 11. November 1996 betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vor Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten (ABl. L 292, S. 2).

2 Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) (ABl. L 136, S. 1).

3 Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (ABl. 2001, L 8, S. 1).