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Urteil des Gerichts vom 24. Mai 2012 - JBF RAK/Rat

(Rechtssache T-555/10)

(Subventionen - Einfuhren eines bestimmten Polyethylenterephthalats mit Ursprung in Iran, Pakistan und den Vereinigten Arabischen Emiraten - Endgültiger Ausgleichszoll und endgültige Vereinnahmung des vorläufigen Zolls - Art. 11 Abs. 8, Art. 15 Abs. 1 und Art. 30 Abs. 5 der Verordnung [EG] Nr. 597/2009 - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: JBF RAK LLC (Ras Al Khaimah, Vereinigte Arabische Emirate) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B. Servais)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: B. Driessen im Beistand von Rechtsanwalt G. Berrisch und N. Chesaites, Barrister)

Streithelferin zur Unterstützung des Beklagten: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: H. van Vliet, M. França und G. Luengo)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 857/2010 des Rates vom 27. September 2010 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren eines bestimmten Polyethylenterephthalats mit Ursprung in Iran, Pakistan und den Vereinigten Arabischen Emiraten (ABl. L 254, S. 10)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die JBF RAK LLC trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Rates der Europäischen Union.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 30 vom 29.1.2011.