Language of document : ECLI:EU:T:2012:262





Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 24. Mai 2012 –
JBF RAK/Rat

(Rechtssache T-555/10)

„Subventionen – Einfuhren eines bestimmten Polyethylenterephthalats mit Ursprung in Iran, Pakistan und den Vereinigten Arabischen Emiraten – Endgültiger Ausgleichszoll und endgültige Vereinnahmung des vorläufigen Zolls – Art. 11 Abs. 8, Art. 15 Abs. 1 und Art. 30 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 597/2009 – Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung“

1.                     Gemeinsame Handelspolitik – Schutz gegen Subventionspraktiken von Drittstaaten – Erhebung eines endgültigen Ausgleichzolls – Berechnungsfehler infolge einer fehlerhaften Angabe des Hauptausführers (Verordnung Nr. 597/2009 des Rates, Art. 15 Abs. 1 und 30 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 37‑42, 65‑66)

2.                     Gemeinsame Handelspolitik – Schutz gegen Subventionspraktiken von Drittstaaten – Durchführung der Untersuchung – Mitteilung an die von den eingeholten Informationen Betroffenen – Stellungnahmen der Parteien zu der endgültigen Unterrichtung – Berücksichtigungspflicht der Kommission – Umfang (Verordnung Nr. 597/2009 des Rates, Art. 30 Abs. 1, 2 und 5) (vgl. Randnrn. 68‑87)

3.                     Gemeinsame Handelspolitik – Schutz gegen Subventionspraktiken von Drittstaaten – Durchführung der Untersuchung – Befugnisse der Kommission – Grenzen – Mitwirkungspflicht der von einer Beschwerde betroffenen Unternehmen – Umfang (Verordnung Nr. 597/2009 des Rates, Art. 11 Abs. 2 und Art. 26) (vgl. Randnr. 80)

4.                     Gemeinsame Handelspolitik – Schutz gegen Subventionspraktiken von Drittstaaten – Durchführung der Untersuchung – Pflicht zur Überprüfung der von den Betroffenen vorgelegten Angaben – Umfang (Verordnung Nr. 597/2009 des Rates, Art. 11 Abs. 8) (vgl. Randnrn. 97‑101, 104‑105)

5.                     Unionsrecht – Grundsätze – Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung – Sorgfaltspflicht – Verwaltungsverfahren – Untersuchung der Subventionspraktiven der Drittstaaten – Umfang (vgl. Randnrn. 112‑113)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 857/2010 des Rates vom 27. September 2010 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren eines bestimmten Polyethylenterephthalats mit Ursprung in Iran, Pakistan und den Vereinigten Arabischen Emiraten (ABl. L 254, S. 10)

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die JBF RAK LLC trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Rates der Europäischen Union.

3.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.