Klage, eingereicht am 29. Mai 2012 - International Brands Germany/HABM - Stuffer (ALOHA 100% NATURAL)
(Rechtssache T-243/12)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: International Brands Germany GmbH & Co. KG (Paderborn, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Hein und M. Hoffmann)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Stuffer SpA (Bolzano, Italien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 14. März 2012 in der Sache R 1058/2011-1 aufzuheben und den Widerspruch zurückzuweisen;
der Beklagten die Kosten des Verfahrens einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "ALOHA 100% NATURAL" für Waren der Klasse 32 - Anmeldung Nr. 7 050 701
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Stuffer SpA
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Wortmarke "ALOA" für Waren der Klasse 32
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009
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