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Klage, eingereicht am 29. Mai 2012 - International Brands Germany/HABM - Stuffer (ALOHA 100% NATURAL)

(Rechtssache T-243/12)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: International Brands Germany GmbH & Co. KG (Paderborn, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Hein und M. Hoffmann)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Stuffer SpA (Bolzano, Italien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 14. März 2012 in der Sache R 1058/2011-1 aufzuheben und den Widerspruch zurückzuweisen;

der Beklagten die Kosten des Verfahrens einschließlich der im Laufe des Beschwerdeverfahrens angefallenen Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "ALOHA 100% NATURAL" für Waren der Klasse 32 - Anmeldung Nr. 7 050 701

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Stuffer SpA

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Wortmarke "ALOA" für Waren der Klasse 32

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009

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