Klage, eingereicht am 30. Mai 2012 - Unister/HABM (fluege.de)
(Affaire T-244/12)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Unister GmbH (Leipzig, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte H. Hug und A. Kessler-Jensch)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 14. März 2012 in der Sache R 2149/2011-1 aufzuheben;
der Beklagte die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "fluege.de" für Waren der Klassen 25, 28, 35, 39, 41 und 43
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe:
- Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 207/2009
- Verstoß gegen Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009
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