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Klage, eingereicht am 30. Mai 2012 - Unister/HABM (fluege.de)

(Affaire T-244/12)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Unister GmbH (Leipzig, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte H. Hug und A. Kessler-Jensch)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 14. März 2012 in der Sache R 2149/2011-1 aufzuheben;

der Beklagte die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "fluege.de" für Waren der Klassen 25, 28, 35, 39, 41 und 43

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe:

-    Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 207/2009

-    Verstoß gegen Art. 7 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009

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