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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 28. Juni 2006 - Beau / Kommission

(Rechtssache F-39/05)1

(Berufskrankheit - Weigerung, die Krankheit der Klägerin als Berufskrankheit anzuerkennen)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Yolande Beau (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Vandersanden und L. Levi)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und K. Herrmann im Beistand von Rechtsanwältin F. Longfils)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung vom 3. August 2004, mit der die Kommission der Europäischen Gemeinschaften den Antrag auf Anerkennung der Krankheit der Klägerin als Berufskrankheit abgelehnt und die Klägerin mit den Honoraren und Nebenkosten des von ihr benannten Arztes und der Hälfte der Honorare und Nebenkosten des dritten Arztes belastet hat

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 205 vom 20.8.2005 (die Rechtssache war ursprünglich beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unter dem Aktenzeichen T-215/05 im Register der Kanzlei eingetragen und ist mit Beschluss vom 15.12.2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesen worden).