Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs (Österreich) eingereicht am 9. Mai 2012 - Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr gegen Unabhängiger Finanzsenat Außenstelle Linz
(Rechtssache C-219/12)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Verwaltungsgerichtshof
Parteien des Ausgangsverfahrens
Beschwerdeführer: Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr
Belangte Behörde: Unabhängiger Finanzsenat Außenstelle Linz
Mitbeteiligte Partei: Thomas Fuchs
Vorlagefrage
Begründet der Betrieb einer netzgeführten Photovoltaikanlage ohne eigene Stromspeichermöglichkeit auf oder neben einem privaten Wohnzwecken dienenden Eigenheim, welche technisch derart ausgelegt ist, dass die Stromerzeugung der Anlage dauerhaft die durch den Anlagenbetreiber insgesamt privat verbrauchte Strommenge im Eigenheim unterschreitet, eine "wirtschaftliche Tätigkeit" im Sinne des Art. 4 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Anlagenbetreibers?
____________1 - Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage, ABl. L 145, S. 1