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Klage, eingereicht am 10. Juni 2011 - Otto/HABM - Nalsani (TOTTO)

(Rechtssache T-300/11)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Otto GmbH & Co. KG (Hamburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Schäuble und S. Müller)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Nalsani, SA (Bogota, Kolumbien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 9. März 2011 im Beschwerdeverfahren R 1291/2010-2 aufzuheben;

der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Nalsani, SA.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "TOTTO" für Waren der Klassen 3, 9, 14, 18 und 25 - Anmeldung Nr. 6 212 451.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Bildmarke "OTTO" für Waren der Klassen 3, 9, 14, 18 und 25.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Die Entscheidung der Widerspruchsabteilung wurde aufgehoben und der Widerspruch wurde zurückgewiesen.

Klagegründe: Verletzung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009, da zwischen den sich gegenüberstehenden Marken Verwechslungsgefahr bestehe. Die Beschwerdekammer habe bei der Beurteilung der visuellen Zeichenähnlichkeit falsche Schwerpunkte gesetzt.

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