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Beschluss des Gerichts vom 11. Januar 2012 - Ben Ali/Rat

(Rechtssache T-301/11)

(Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Tunesien - Nichtigkeitsklage - Klagefrist - Verspätung - Kein Fall höherer Gewalt - Kein entschuldbarer Irrtum - Antrag auf Abänderung des angefochtenen Rechtsaktes - Antrag auf Schadensersatz - Offensichtliche Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Mehdi Ben Tijani Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali (Tunis, Tunesien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. de Saint Remy)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: zunächst A. Vitro und R. Liudvinaviciute-Cordeiro, dann R. Liudvinaviciute-Cordeiro und M. Bishop)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EU) Nr. 101/2011 des Rates vom 4. Februar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien (ABl. L 31, S. 1), soweit sie den Kläger betrifft, auf Verurteilung des Rates, im Hinblick auf das durch die genannte Verordnung vorgeschriebene Einfrieren von Geldern bestimmte Ausnahmegenehmigungen zu erlassen, und auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger entstanden sein soll

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Mehdi Ben Tijani Ben Haj Hamda Ben Haj Hassen Ben Ali trägt seine eigenen Kosten und die Kosten des Rates der Europäischen Union.

Der Streithilfeantrag der Europäischen Kommission hat sich erledigt.

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1 - ABl. C 226 vom 30.7.2011.