Urteil des Gerichts erster Instanz vom 15. Dezember 2005 - BIC / HABM
(Gemeinschaftsmarke - Dreidimensionale Marke in der Form eines elektronischen Feuerzeugs - Absolutes Eintragungshindernis - Unterscheidungskraft - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 - Durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft - Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung - [EG] Nr. 40/94)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: BIC SA (Clichy, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M.-P. Escande und A. Guillemin)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: A. Folliard-Monguiral)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 6. April 2004 (Sache R 469/2003-4) über die Gemeinschaftsmarkenanmeldung einer dreidimensionalen Marke in der Form eines elektronischen Feuerzeugs
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
____________1 - ABl. C 251 vom 9.10.2004.