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Urteil des Gerichts vom 8. September 2016 – Merck/Kommission

(Rechtssache T-470/13)1

(Wettbewerb – Kartelle – Markt für Antidepressiva mit dem pharmazeutischen Wirkstoff Citalopram – Begriff der bezweckten Wettbewerbsbeschränkung – Potenzieller Wettbewerb – Generika – Schranken für den Marktzugang infolge bestehender Patente – Vereinbarungen zwischen dem Patentinhaber und einem Generikahersteller – Rechtsfehler – Beurteilungsfehler – Zurechnung von Zuwiderhandlungen – Verantwortlichkeit einer Muttergesellschaft für Zuwiderhandlungen einer ihrer Tochtergesellschaften gegen die Wettbewerbsregeln – Rechtssicherheit – Angemessene Frist – Geldbußen)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Merck KGaA (Darmstadt, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte B. Bär-Bouyssière, K. Lillerud, L. Voldstad, B. Marschall, P. Sabbadini, R. De Travieso, M. Holzhäuser und S. O, M. Marelus, Solicitor, sowie R. Kreisberger und L. Osepciu, Barristers, dann Rechtsanwälte B. Bär-Bouyssière, L. Voldstad, M. Holzhäuser, A. Cooke, M. Gampp sowie M. Marelus, R. Kreisberger und L. Osepciu)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst J. Bourke, F. Castilla Contreras und T. Vecchi, dann F. Castilla Contreras, T. Vecchi, B. Mongin und C. Vollrath im Beistand von S. Kingston, Barrister)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Generics (UK) Ltd (Potters Bar, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte G. Drauz, M. Rosenthal und B. Record, dann G. Drauz und M. Rosenthal)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2013) 3803 endg. der Kommission vom 19. Juni 2013 in einem Verfahren nach Art. 101 [AEUV] und Art. 53 des EWR-Abkommens (Sache AT/39226 – Lundbeck) und auf Herabsetzung der durch diesen Beschluss gegen die Klägerin verhängten Geldbuße

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Merck KGaA trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

Die Generics (UK) Ltd trägt ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 325 vom 9.11.2013.