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Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 11. November 2020 - Reprensus GmbH gegen S-V Pavlovi Trejd EOOD

(Rechtssache C-591/20)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Bundesgerichtshof

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin und Revisionsklägerin: Reprensus GmbH

Beklagte und Revisionsbeklagte: S-V Pavlovi Trejd EOOD

Vorlagefrage:

Sind Art. 7 Nr. 1 Buchst. a und Nr. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen1 dahin auszulegen, dass der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung für eine auf Schadensersatz gerichtete Klage eröffnet ist, wenn der Kläger durch arglistige Täuschung zum Abschluss eines Kaufvertrags und zur Zahlung des Kaufpreises veranlasst worden ist?

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1 ABl. 2012, L 351, S. 1.