Language of document : ECLI:EU:T:2021:766


 


 



Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 10. November 2021 –
Spisto/Kommission

(Rechtssache T572/20)

„Öffentlicher Dienst – Beamte – Einstellung – Bekanntmachung des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/371/19 – Entscheidung des Prüfungsausschusses, den Kläger nicht zur nächsten Stufe des Auswahlverfahrens zuzulassen – Kriterium für die Beurteilung der Berufserfahrung – Übereinstimmung des vom Prüfungsausschuss verwendeten Kriteriums mit der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens“

1.      Beamte – Auswahlverfahren – Auswahlverfahren aufgrund von Befähigungsnachweisen und Prüfungen – Zulassungsvoraussetzungen – Festlegung in der Ausschreibung des Auswahlverfahrens – Beurteilung der Berufserfahrung der Bewerber durch den Prüfungsausschuss – Gerichtliche Überprüfung – Grenzen

(Beamtenstatut, Anhang III)

(vgl. Rn. 30)

2.      Beamte – Auswahlverfahren – Auswahlverfahren aufgrund von Befähigungsnachweisen und Prüfungen – Zulassungsvoraussetzungen – Festlegung in der Ausschreibung des Auswahlverfahrens – Beurteilung der Berufserfahrung der Bewerber durch den Prüfungsausschuss – Rückgriff auf ein Beurteilungskriterium, das in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens als Beurteilungskriterium nicht vorgesehen war – Unzulässigkeit

(Beamtenstatut, Anhang III, Art. 1 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1)

(vgl. Rn. 31, 33, 35, 42-44, 48)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses vom 24. September 2019, mit der der Antrag der Klägerin auf Überprüfung ihrer Nichtzulassung zur nächsten Stufe des allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/371/19 zurückgewiesen wurde, und auf Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 26. Mai 2020, mit der die Beschwerde der Klägerin gegen die Entscheidung des Prüfungsausschusses zurückgewiesen wurde

Tenor

1.

Die Entscheidung des Prüfungsausschusses vom 24. September 2019, mit der der Antrag auf Überprüfung des Ausschlusses von Frau Amanda Spisto vom Auswahlverfahren EPSO/AD/371/19 zurückgewiesen wurde, wird aufgehoben.

2.

Die Europäische Kommission trägt die Kosten.