Urteil des Gerichts vom 14. September 2015 – Brouillard/Gerichtshof
(Rechtssache T-420/13)1
(Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Abschluss von Rahmenverträgen – Übersetzung juristischer Texte ins Französische – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Ausschluss eines vorgeschlagenen Subunternehmers – Berufliche Leistungsfähigkeit – Erfordernis einer vollständigen juristischen Ausbildung – Anerkennung von Diplomen – Verhältnismäßigkeit – Transparenz)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Alain Laurent Brouillard (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt J.-M. Gouazé, dann Rechtsanwälte J. Pertek und D. Dagyaran)
Beklagter: Gerichtshof der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigter: A. Placco)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Schreiben vom 5. Juni 2013, die der Gerichtshof der Europäischen Union an die IDEST Communication SA gerichtet hat und mit denen er diese zum einen aufgefordert hat, Angebote im Rahmen einer Ausschreibung nach dem Verhandlungsverfahren zum Abschluss von Rahmenverträgen für die Übersetzung juristischer Texte aus bestimmten Amtssprachen der Europäischen Union ins Französische (ABl. 2013/S 47-075037) abzugeben, und zum anderen zu bestätigen, dass der Kläger nicht an der Erbringung der Dienstleistungen, auf die sich der Auftrag bezieht, beteiligt sein werde
Tenor
Die Klage wird abgewiesen
Herr Alain Laurent Brouillard trägt die Kosten.
____________1 ABl. C 325 vom 9.11.2013.