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Klage, eingereicht am 20. März 2013 – Talanton/Kommission

(Rechtssache T-165/13)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Klägerin: Talanton Anonimi Emporiki – Simvouleftiki-Ekpaideftiki Etairia Dianomon, Parochis Ipiresion Marketing kai Dioikisis Epicheiriseon (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Angelopoulos und K. Damis)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass die auf deeinen Betrag in Höhe von 21 171 Euro, und nicht 487 101 Euro und eine Pauschalentschädigung, die von der Kommission festgesetzt wird, zurückzahlen muss;festzustellen, dass die auf der Grundlage des Kontrollberichts 11-ΒΑ135-006 erfolgte Ablehnung ihrer Kosten in Höhe von 153 117 Euro in Bezug auf den Vertrag für das P multi-parametric system for the continuous-effective assessment and monitoring of motor status in Parkinson’s disease and other neurodegenerative diseases (PERFORM)“ durch die Europäische Kommission eine Verletzung von deren vertraglichen Pflichten darstellt und dass sie der Kommission einen Betrag in Höhe von 21 171 Euro, und nicht 487 101 Euro und eine Pauschalentschädigung, die von der Kommission festgesetzt wird, zurückzahlen muss;festzustellen, dass die auf der Grundlage des Kontrollberichts 11-ΒΑ135-006 erfolgte Ablehnung ihrer Kosten in Höhe von 153 117 Euro in Bezug auf den Vertrag für das Projekt „Point-of-Care MONitoring and Diagnostics for Autoimmune Diseases (POCEMON)“ durch die Europäische Kommission

eine Verletzung von deren vertraglichen Pflichten darstellt und dass sie der Kommission einen Betrag in Höhe von 143 671 Euro, und nicht 273 559,63 Euro und eine Pauschalentschädigung, die von der Kommission festgesetzt wird, zurückzahlen muss.Klagegründe und wesentliche ArgumenteMit der vorliegenden Klage verbindet die Klägerin zwei Klagen miteinander.Erstens eine Klage nach Art. 272 AEUV wegen Haftung der Kommission aus dem Vertrag FP7-215952 über die Durchführung des Projekts „A sophisticated multi-parametric system for the continuous-effective assessment and monitoring of motor status in Parkinson’s disease and other neurodegenerative diseases (PERFORM)“ und aus dem Kontrollbericht 11-ΒΑ135-006. Insbesondere hafte die Kommission, weil sie ihre vertraglichen Verpflichtungen verletzt und gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit verstoßen habe.Zweitens eine Klage nach Art. 

272 AEUV wegen Haftung der Kommission

aus dem Vertrag FP7-216088 über die Durchführung des Projekts „Point-of-Car

e MONitoring and Diagnostics for Autoimmune Diseases (POCEMON)“ und aus dem Kontrollbericht 11-ΒΑ135-006. Insbesondere hafte die Kommission, weil sie ihre vertraglichen Verpflichtungen verletzt und gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit verstoßen habe.