Language of document : ECLI:EU:T:2015:648





Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 18. September 2015 –

Miettinen/Rat

(Rechtssache T‑395/13)

„Zugang zu Dokumenten – Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates zu den Vorschlägen für eine Richtlinie und eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über strafrechtliche Sanktionen für Insider-Geschäfte und Marktmanipulation – Teilweise Verweigerung des Zugangs – Ausnahme zum Schutz der Rechtsberatung – Ausnahme zum Schutz des Entscheidungsprozesses“

1.                     Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Enge Auslegung und Anwendung – Verpflichtung zur konkreten und individuellen Prüfung der unter eine Ausnahme fallenden Dokumente – Umfang bei Dokumenten, die dem Gesetzgebungsverfahren zugrunde liegen (Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, elfter Erwägungsgrund und Art. 4 Abs. 2 und 3) (vgl. Rn. 17-21, 58)

2.                     Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Schutz der Rechtsberatung – Pflicht des Organs, die rechtsberatende Natur des Rechtsakts und die konkrete Möglichkeit einer Beeinträchtigung des Schutzes der Rechtsberatung zu prüfen sowie das Nichtbestehen eines überwiegenden öffentlichen Interesses an der Verbreitung zu prüfen (Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich) (vgl. Rn. 24, 25)

3.                     Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Schutz der Rechtsberatung – Überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung von Dokumenten – Begriff – Verpflichtung des Organs, die bestehenden Interessen gegeneinander abzuwägen – Verbreitung von Rechtsgutachten zu Gesetzgebungsverfahren – Pflicht des Organs, eine Entscheidung über die Verweigerung des Zugangs substantiiert zu begründen (Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich) (vgl. Rn. 26, 27)

4.                     Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Schutz der Rechtsberatung – Überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung von Dokumenten – Begriff – Gefahr einer Beeinträchtigung der Fähigkeit eines Organs, seinen Standpunkt in gerichtlichen Verfahren zu vertreten – Ausschluss (Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich) (vgl. Rn. 31)

5.                     Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Schutz der Rechtsberatung – Begriff – Tragweite – Verbreitung von Rechtsgutachten zu Gesetzgebungsverfahren – Generelles Bedürfnis der vertraulichen Behandlung – Fehlen (Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich) (vgl. Rn. 35, 36, 46, 71)

6.                     Organe der Europäischen Union – Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten – Verordnung Nr. 1049/2001 – Ausnahmen vom Recht auf Zugang zu Dokumenten – Schutz des Entscheidungsprozesses – Voraussetzungen – Konkrete, tatsächliche und schwere Beeinträchtigung dieses Prozesses (Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 4 Abs. 3) (vgl. Rn. 59)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses des Rates vom 13. Mai 2013, mit dem der vollständige Zugang zum Dokument Nr. 12979/12 vom 27. Juli 2012 verweigert wurde, das das Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates zu den Vorschlägen für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über strafrechtliche Sanktionen für Insider-Geschäfte und Marktmanipulation, für eine Verordnung über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation und für weitere Rechtsakte zur Harmonisierung der verwaltungsrechtlichen Sanktionen im Bereich der Finanzdienstleistungen enthält

Tenor

1.

Der Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 13. Mai 2013, mit dem der vollständige Zugang zum Dokument Nr. 12979/12 vom 27. Juli 2012 verweigert wurde, das das Gutachten des Juristischen Dienstes des Rates zu den Vorschlägen für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über strafrechtliche Sanktionen für Insider-Geschäfte und Marktmanipulation, für eine Verordnung über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation und für weitere Rechtsakte zur Harmonisierung der verwaltungsrechtlichen Sanktionen im Bereich der Finanzdienstleistungen enthält, sowie das Schreiben des Rates vom 23. Juli 2013 werden für nichtig erklärt.

2.

Der Rat trägt seine eigenen Kosten sowie die Herrn Samuli Miettinen entstandenen Kosten.

3.

Das Königreich Schweden und die Republik Estland tragen ihre eigenen Kosten.