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Klage, eingereicht am 20. August 2012 - REWE-Zentral/HABM - Planet GDZ (PRO PLANET)

(Rechtssache T-373/12)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: REWE-Zentral AG (Köln, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Kinkeldey und A. Bognár)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Planet GDZ AG (Tagelswangen, Schweiz)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 14. Juni 2012 in der Sache R 1350/2011-1 aufzuheben;

die Kosten des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin    

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die das Wortelement "PRO PLANET" enthält, für Waren der Klassen 6, 17 und 19

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Planet GDZ AG

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Internationale Registrierung der Wortmarke "PLANET" für Waren der Klassen 6 und 19

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009

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