Klage, eingereicht am 20. August 2012 - REWE-Zentral/HABM - Planet GDZ (PRO PLANET)
(Rechtssache T-373/12)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: REWE-Zentral AG (Köln, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Kinkeldey und A. Bognár)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Planet GDZ AG (Tagelswangen, Schweiz)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 14. Juni 2012 in der Sache R 1350/2011-1 aufzuheben;
die Kosten des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die das Wortelement "PRO PLANET" enthält, für Waren der Klassen 6, 17 und 19
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Planet GDZ AG
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Internationale Registrierung der Wortmarke "PLANET" für Waren der Klassen 6 und 19
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009
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