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Rechtsmittel, eingelegt am 20. November 2023 von Breville Pty Ltd gegen das Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 2. September 2023 in der Rechtssache T-616/22, Breville/EUIPO (Back-, Brat- oder Frittiervorrichtungen)

(Rechtssache C-707/23 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: Breville Pty Ltd (vertreten durch Rechtsanwälte G. Grippiotti, M. Pozzi, F. Caruso)

Andere Partei des Verfahrens: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Mit Beschluss vom 23. Februar 2024 hat der Gerichtshof (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) entschieden, dass das Rechtsmittel nicht zugelassen wird und die Breville Pty Ltd ihre eigenen Kosten trägt.

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