Klage, eingereicht am 29. Mai 2007 - Calvin Klein Trademark Trust / HABM - Zafra Marroquineros (CK CREACIONES KENNYA)
(Rechtssache T-185/07)
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Parteien
Kläger: Calvin Klein Trademark Trust (Delaware, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Andrade Boué, M. I. Lehmann Novo und A. Hernández Lehmann)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Zafra Marroquineros, S.L.
Anträge
Der Kläger beantragt,
die angefochtene Entscheidung vom 29. März 2007 in der Sache R 314/2006-2 aufzuheben;
die Zurückweisung der Gemeinschaftswortmarke Nr. 3386604 CK CREACIONES KENNYA anzuordnen;
dem HABM und der Streithelferin die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Zafra Marroquineros, S.L.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "CK CREACIONES KENNYA" für Waren der Klassen 18 und 25 (Anmeldung Nr. 3 386 604)
Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Der Kläger.
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Vor allem die Gemeinschaftsbildmarke "CK CALVIN KLEIN" (Nr. 66 712) für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 4, 8, 9, 14, 16, 20, 21, 24-27, 35 und 42 und nationale Marken "CK" für Waren der Klassen 18 und 25.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 40/94
1, da zwischen den einander gegenüberstehenden Marken Verwechslungsgefahr bestehe und die Marke "CK" bekannt sei.
____________1 - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1).