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Klage, eingereicht am 29. Mai 2007 - Calvin Klein Trademark Trust / HABM - Zafra Marroquineros (CK CREACIONES KENNYA)

(Rechtssache T-185/07)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Parteien

Kläger: Calvin Klein Trademark Trust (Delaware, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Andrade Boué, M. I. Lehmann Novo und A. Hernández Lehmann)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Zafra Marroquineros, S.L.

Anträge

Der Kläger beantragt,

die angefochtene Entscheidung vom 29. März 2007 in der Sache R 314/2006-2 aufzuheben;

die Zurückweisung der Gemeinschaftswortmarke Nr. 3386604 CK CREACIONES KENNYA anzuordnen;

dem HABM und der Streithelferin die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Zafra Marroquineros, S.L.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "CK CREACIONES KENNYA" für Waren der Klassen 18 und 25 (Anmeldung Nr. 3 386 604)

Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Der Kläger.

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Vor allem die Gemeinschaftsbildmarke "CK CALVIN KLEIN" (Nr. 66 712) für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 4, 8, 9, 14, 16, 20, 21, 24-27, 35 und 42 und nationale Marken "CK" für Waren der Klassen 18 und 25.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 40/941, da zwischen den einander gegenüberstehenden Marken Verwechslungsgefahr bestehe und die Marke "CK" bekannt sei.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1).