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Klage, eingereicht am 14. Oktober 2022 – Shammout/Rat

(Rechtssache T-649/22)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Issam Shammout (Damaskus, Syrien) (vertreten durch Rechtsanwalt L. Cloquet)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Durchführungsbeschluss (GASP) 2022/1277 des Rates vom 21. Juli 2022 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien1 für nichtig zu erklären, soweit er ihn betrifft;

die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1275 des Rates vom 21. Juli 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien1 für nichtig zu erklären, soweit sie ihn betrifft;

dem Rat die gesamten mit dem Verfahren verbundenen Kosten und Aufwendungen einschließlich der ihm entstandenen aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:

Offensichtlicher Fehler bei der Beurteilung des Sachverhalts. Der Rat habe einen offensichtlichen Fehler bei der Beurteilung des Sachverhalts begangen, als er angenommen habe, der Kläger sei ein „führender Geschäftsmann, der in Syrien tätig ist“.

Verstoß gegen den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Unverhältnismäßige Verletzung des Eigentumsrechts und des Rechts auf Berufsausübung.

Verstoß gegen die Begründungspflicht nach Art. 296 Abs. 2 AEUV.

Verletzung der Verteidigungsrechte und des Rechts auf ein faires Verfahren.

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1 Durchführungsbeschluss (GASP) 2022/1277 des Rates vom 21. Juli 2022 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. 2022, L 194, S. 15).

1 Durchführungsverordnung (EU) 2022/1275 des Rates vom 21. Juli 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (ABl. 2022, L 194, S. 8).