Language of document : ECLI:EU:T:2017:178

Vorläufige Fassung

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTS

9. März 2017(*)

„Streichung“

In der Rechtssache T-896/16

Puma SE mit Sitz in Herzogenaurach (Deutschland), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Schunke,

Klägerin,

gegen

Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), vertreten durch D. Hanf als Bevollmächtigten,

Beklagter,

andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO und Streithelferin im Verfahren vor dem Gericht:

Senator GmbH & Co. KGaA, mit Sitz in Groß-Bieberau (Deutschland), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Hirsch,

betreffend eine Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 19. Oktober 2016 (Sache R 70/2016-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Senator GmbH & Co. KGaA und Puma SE.


1        Mit Schreiben, das am 20. Januar 2017 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat die Klägerin dem Gericht gemäß Art. 125 der Verfahrensordnung des Gerichts mitgeteilt, dass sie ihre Klage zurücknimmt. Sie hat keinen Kostenantrag gestellt.

2        Mit Schreiben, das am 26. Januar 2017 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat der Beklagte mitgeteilt, dass er keine Stellungnahme zur Klagerücknahme abgeben möchte, und hat gemäß Art. 136 Abs. 1 der Verfahrensordnung beantragt, der Klägerin die Kosten aufzuerlegen.

3        Mit Schreiben, das am 2. Februar 2017 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat die Streithelferin mitgeteilt, dass sie die Klagerücknahme akzeptiert hat und hat beantragt, die Klägerin zur Tragung der Kosten zu verurteilen.

4        Nach Art. 136 Abs. 1 der Verfahrensordnung wird eine Partei, die die Klage oder einen Antrag zurücknimmt, zur Tragung der Kosten verurteilt, wenn die Gegenpartei dies in ihrer Stellungnahme zu der Rücknahme beantragt.

5        Daher ist die Rechtssache im Register zu streichen, und der Klägerin sind ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Beklagten und der Streithelferin aufzuerlegen.

Aus diesen Gründen hat

DER PRÄSIDENT DES GERICHTS

beschlossen:

1.      Die Rechtssache T896/16 wird im Register des Gerichts gestrichen.

2.      Puma SE trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der Senator GmbH & Co. KGaA.

Luxemburg, den 9. März 2017

Der Kanzler

 

      Der Präsident

E. Coulon

 

        M. Jaeger


* Verfahrenssprache: Deutsch.