Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 5. Dezember 2017 –
Xiaomi/EUIPO – Apple (MI PAD)
(Rechtssache T‑893/16)
„Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke MI PAD – Ältere Unionswortmarke IPAD – Relatives Eintragungshindernis – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001) – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen“
1. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien
(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 18-20, 57)
2. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Bestimmung der maßgeblichen Verkehrskreise – Grad der Aufmerksamkeit des Publikums
(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 21)
3. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarken MI PAD und IPAD
(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 28, 30, 56, 61-63, 65, 67-69)
4. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke
(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 31-33, 40, 49)
5. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Aus einer Unionsmarke bestehende ältere Marke – Zurückweisung der Anmeldung bereits bei einem relativen Eintragungshindernis, das nur für einen Teil der Union vorliegt
(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 64)
Gegenstand
| Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 22. September 2016 (Sache R 363/2016‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Apple und Xiaomi |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Die Xiaomi, Inc. trägt die Kosten. |