Language of document : ECLI:EU:T:2012:40





Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 1. Februar 2012 –
mtronix/HABM – Growth Finance (mtronix)

(Rechtssache T‑353/09)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke mtronix – Ältere Gemeinschaftswortmarke Montronix – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 28, 49‑52)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 23. Juni 2009 (Sache R 1557/2007‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Growth Finance AG und der mtronix OHG

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die mtronix OHG trägt die Kosten.