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Klage, eingereicht am 14. September 2009 - Reber Holding/HABM - Wedl & Hofmann (Walzer Traum)

(Rechtssache T-355/09)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Parteien

Klägerin: Reber Holding GmbH & Co. KG (Bad Reichenhall, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte O. Spuhler und M. Geitz)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Wedl & Hofmann GmbH (Mils/Hall in Tirol, Österreich)

Anträge der Klägerin

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt vom 9. Juli 2009 in der Beschwerdesache R 623/2008-4 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Wedl & Hofmann GmbH

Betroffene Gemeinschaftsmarke: die Bildmarke "Walzer Traum" für Waren der Klassen 21 und 30 (Anmeldung Nr. 4 593 752)

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: die Klägerin

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: die deutsche Wortmarke "Walzertraum" für Waren der Klasse 30 (Nr. 1 092 615), wobei sich der Widerspruch nur gegen die Eintragung für Waren der Klasse 30 richtete

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Stattgabe dem Widerspruch

Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückweisung des Widerspruchs

Klagegründe: Verletzung von Art. 42 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 207/20091 sowie des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes im Zusammenhang mir der Auslegung des Erfordernisses der ernsthaften Benutzung der Widerspruchsmarke

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1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1).