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Klage, eingereicht am 23. September 2013 – Future Enterprises/HABM – McDonald’s International Property (MACCOFFEE)

(Rechtssache T-518/13)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Future Enterprises Pte Ltd (Singapur, Singapur) (Prozessbevollmächtigte: J. Olsen, B. Hitchens, R. Sharma und M. Henchall, Solicitors)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: McDonald's International Property Co. Ltd (Wilmington, Vereinigte Staaten von Amerika)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 13. Juni 2013 in der Sache R 1178/2012-1 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Wortmarke „MACCOFFEE“ für Waren der Klassen 29, 30 und 32 – Gemeinschaftsmarke Nr. 7 307 382.

Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Der Antrag war auf die in Art. 53 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit den Art. 8 Abs. 1 Buchst. a und b, Art. 8 Abs. 2 Buchst. c und Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009 niedergelegten Gründe gestützt.

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Dem Antrag auf Nichtigerklärung wurde in vollem Umfang stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009.