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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Einzelrichter) vom 3. Mai 2013 – Marcuccio/Kommission

(Rechtssache F-40/11)1

(Öffentlicher Dienst – Soziale Sicherheit – Ehemaliger Beamter, der wegen Invalidität in den Ruhestand versetzt wurde – Unfall – Fehlende Deckung – Gegenstandslos gewordene Klage − Erledigung)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung über die Festsetzung der Leistungen, auf die der Kläger wegen seiner dauernden Teilinvalidität Anspruch hat

Tenor des Beschlusses

In der Rechtssache F-40/11, Marcuccio/Kommission, ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt.

Herr Marcuccio trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen.

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1     ABl. C 186 vom 25.6.2011, S. 34.