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Beschluss des Gerichts vom 22. Juni 2011- Evropaïki Dynamiki/Kommission

(Rechtssache T-409/09)1

(Außervertragliche Haftung - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Nichtigerklärung der Entscheidung durch ein Urteil des Gerichts - Verjährung - Entfernungsfrist - Teils unzulässige und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. Korogiannakis und M. Dermitzakis)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Wilderspin und E. Manhaeve)

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin infolge der Entscheidung der Kommission vom 15. September 2004 entstanden sein soll, mit der im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens für Informationsdienstleistungen und damit zusammenhängende Lieferungen für die Informationssysteme der Generaldirektion Fischerei das Gebot der Klägerin zurückgewiesen und der Auftrag an einen anderen Bieter vergeben worden war

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 11 vom 16.1.2010.