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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 7. Mai 2010 - Almamet/Kommission

(Rechtssache T-410/09 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Wettbewerb - Entscheidung der Kommission, mit der eine Geldbuße verhängt wird - Bankbürgschaft - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Finanzieller Schaden - Keine außergewöhnlichen Umstände - Fehlende Dringlichkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Antragstellerin: Almamet GmbH Handel mit Spänen und Pulvern aus Metall (Ainring, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Hautbourg und C. Renner)

Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: N. Khan, V. Bottka und N. von Lingen)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung der Kommission vom 22. Juli 2009 in einem Verfahren nach Art. 81 [EG] und Art. 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/F-1/39.396 - Calciumcarbid und Reagenzien auf Magnesiumbasis für die Stahl- und die Gasindustrien)

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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