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Klage, eingereicht am 20. Dezember 2013 – Monster Energy/HABM (REHABILITATE)

(Rechtssache T-712/13)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Monster Energy Company (Corona, USA) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Brownlow)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 17. Oktober 2013 in der Sache R 609/2013-1 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „REHABILITATE“ für Waren der Klassen 5, 30 und 32 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 10 834 802.

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. c und Art. 4 der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke.