Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 30. Juni 2015 – Z/Gerichtshof
(Rechtssache F-64/13)1
(Öffentlicher Dienst – Beamte – Beurteilung – Verspätete Erstellung der Beurteilung – Anfechtungsklage – Schadensersatzklage)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Z (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Rollinger)
Beklagter: Gerichtshof der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigter: A. V. Placco)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Beurteilung der Klägerin für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2008 und auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Betrags als Ersatz für den immateriellen Schaden
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Z trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten des Gerichtshofs der Europäischen Union zu tragen.
____________1 ABl. C 274 vom 21.9.2013, S. 30.