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Klage, eingereicht am 24. September 2009 - Retractable Technologies/HABM - Abbott Laboratories (RT)

(Rechtssache T-371/09)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Parteien

Klägerin: Retractable Technologies, Inc. (Little Elm, Texas, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin K. Dröge)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Abbott Laboratories (Abbott Park IL, Vereinigte Staaten von Amerika)

Anträge der Klägerin

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) Nr. R 1234/2008-4 vom 24. Juli 2009 aufzuheben;

die Kosten des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: die Klägerin

Betroffene Gemeinschaftsmarke: die Bildmarke "RT" für Waren der Klasse 10 (Anmeldung Nr. 4 129 037)

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Abbott Laboratories

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: die spanische Wortmarke "RTH" für Waren der Klasse 10

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: teilweise Stattgabe dem Widerspruch

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verletzung von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/20091, da zwischen den sich gegenüberstehenden Zeichen keine Verwechslungsgefahr bestehe

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1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1).