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Klage, eingereicht am 22. April 2024 – Apple und Apple Distribution International/Kommission

(Rechtssache T-214/24)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerinnen: Apple Inc. (Cupertino, Kalifornien, Vereinigte Staaten), Apple Distribution International Ltd (Cork, Irland) (vertreten durch D. Beard, S. Love und J. Bourke, Barristers-at-Law, sowie Rechtsanwälte W. Knibbeler, T. van Helfteren und M. Lawton)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerinnen beantragen,

den Beschluss der Europäischen Kommission vom 12. Februar 2024, der Apple am 13. Februar 2024 unter der Nummer C(2024)785 final mit dem Aktenzeichen DMA.100022 bekannt gegeben wurde und mit dem die mit dem Beschluss C(2023)6077 eingeleitete Marktuntersuchung nach Art. 17 der Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates1 abgeschlossen wurde, für nichtig zu erklären, soweit darin zu Unrecht davon ausgegangen wird, dass es sich bei iMessage um einen nummernunabhängigen interpersonellen Kommunikationsdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2022/1925 und der Richtlinie (EU) 2018/1972) des Europäischen Parlaments und des Rates2 handelt, und

ihre Kosten sowie die Kosten etwaiger Streithelfer gemäß Art. 134 der Verfahrensordnung des Gerichts der Europäischen Kommission aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerinnen stützen ihre Klage auf einen Klagegrund, mit dem sie eine unzutreffende Auslegung und Anwendung der Verordnung 2022/1925 und der Richtlinie 2018/1972 sowie unzutreffende Tatsachenfeststellungen geltend machen, die zur Feststellung geführt hätten, dass es sich bei iMessage um einen nummernunabhängigen interpersonellen Kommunikationsdienst handele.

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1     Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte) (ABl. 2022 L 265, S. 1).

1     Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (ABl. 2018 L 321, S. 36).