Language of document :

Urteil des Gerichts vom 24. April 2024 – Daimler Truck/EUIPO (TRUCKS YOU CAN TRUST)

(Rechtssache T-548/23)1

(Unionsmarke – Anmeldung der Unionswortmarke TRUCKS YOU CAN TRUST – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Daimler Truck AG (Leinfelden-Echterdingen, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwalt P. Kohl)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (vertreten durch T. Klee als Bevollmächtigten)

Gegenstand

Mit ihrer auf Art. 263 AEUV gestützten Klage begehrt die Klägerin die Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 12. Juni 2023 (Sache R 484/2023-2).

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Daimler Truck AG trägt ihre eigenen Kosten.

Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) trägt seine eigenen Kosten.

____________

1     ABl. C, C/2023/147 vom 16.10.2023.