Klage, eingereicht am 27. April 2024 – KF/EIB
(Rechtssache T-222/24)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: KF (vertreten durch Rechtsanwältin L. Levi)
Beklagte: Europäische Investitionsbank
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die vorliegende Klage für zulässig und begründet zu erklären;
folglich
die Entscheidung der EIB vom 17. Januar 2024, mit der die Beschwerde wegen Mobbings bezogen auf B zurückgewiesen wurde, aufzuheben;
die EIB zum Ersatz des immateriellen Schadens der Klägerin, der mit 50 000 Euro angesetzt wird, zu verurteilen;
der EIB die gesamten Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf zwei Gründe gestützt:
Es liege ein Verstoß gegen die neue Politik zur Würde am Arbeitsplatz und eine Verletzung der jeweiligen Zuständigkeiten der Präsidentin und des Untersuchungsausschusses vor.
Es lägen eine Verkennung des Begriffs des Mobbings und Beurteilungsfehler vor.
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