Klage, eingereicht am 24. April 2024 – Rigo Trading/EUIPO (Darstellung eines gewellten Rechtecks)
(Rechtssache T-215/24)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Rigo Trading SA (Senningerberg, Luxemburg) (vertreten durch Rechtsanwältin H. Held)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Streitige Marke: Internationale Registrierung einer Bildmarke mit Benennung der Europäischen Union (Darstellung eines gewellten Rechtecks) – Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union Nr. 1 700 702
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 23. Februar 2024 in der Sache R 2150/2023-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Sache an das EUIPO zurückzuverweisen;
dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
Verstoß gegen Art. 20, Art. 41 Abs. 1 sowie Art. 41 Abs. 2 Buchst. a und c der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die den Anspruch auf rechtliches Gehör sowie die Grundsätze der guten Verwaltung, der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung betreffen.
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