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Amtsblattmitteilung

 

BESCHLUSS DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

vom 28. Juni 2005

in der Rechtssache T-147/04: Brian Ross gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften1

(Beamte - Anfechtungsklage und Schadenersatzklage - Beurteilung der beruflichen Entwicklung - Dauernde Vollinvalidität - Rechtsschutzinteresse -Unzulässigkeit )

(Verfahrenssprache: Französisch)

In der Rechtssache T-147/04, Brian Ross, wohnhaft in Morpeth (Vereinigtes Königreich), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Boigelot, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: J. Currall und G. Berscheid, Zustellungsanschrift in Luxemburg), wegen Aufhebung der Beurteilung der beruflichen Laufbahn des Klägers für den Beurteilungszeitraum 2001-2002 sowie wegen Schadenersatz, hat das Gericht (Dritte Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten M. Jaeger sowie der Richterin V. Tiili und des Richters O. Czúcz - Kanzler: H. Jung - am 28. Juni 2005 einen Beschluss mit folgendem Tenor erlassen:

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 168 vom 26.6.2004.