Amtsblattmitteilung
BESCHLUSS DES GERICHTS ERSTER INSTANZ
vom 28. Juni 2005
in der Rechtssache T-147/04: Brian Ross gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften1 (Beamte - Anfechtungsklage und Schadenersatzklage - Beurteilung der beruflichen Entwicklung - Dauernde Vollinvalidität - Rechtsschutzinteresse -Unzulässigkeit )
(Verfahrenssprache: Französisch)
In der Rechtssache T-147/04, Brian Ross, wohnhaft in Morpeth (Vereinigtes Königreich), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Boigelot, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: J. Currall und G. Berscheid, Zustellungsanschrift in Luxemburg), wegen Aufhebung der Beurteilung der beruflichen Laufbahn des Klägers für den Beurteilungszeitraum 2001-2002 sowie wegen Schadenersatz, hat das Gericht (Dritte Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten M. Jaeger sowie der Richterin V. Tiili und des Richters O. Czúcz - Kanzler: H. Jung - am 28. Juni 2005 einen Beschluss mit folgendem Tenor erlassen:
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 168 vom 26.6.2004.