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Beschluss des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters vom 28. September 2011 - Safa Nicu Sepahan/Rat

(Rechtssache T-384/11 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen gegen die Islamische Republik Iran zur Verhinderung der nuklearen Proliferation - Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen - Antrag auf einstweilige Anordnungen - Fehlende Dringlichkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Antragstellerin: Safa Nicu Sepahan Co. (Isfahan, Iran) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Bahrami)

Antragsgegner: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: zunächst A. Vitro und R. Liudvinaviciute-Cordeiro, dann R. Liudvinaviciute-Cordeiro und I. Gurov)

Gegenstand

Antrag auf einstweilige Anordnungen, darunter die Aussetzung des Vollzugs von Punkt 19 des Anhangs I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 503/2011 des Rates vom 23. Mai 2011 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. L 136, S. 26), soweit in der Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren werden, eine Organisation mit der Bezeichnung "Safa Nicu" aufgeführt ist

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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