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Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Stuttgart (Deutschland) eingereicht am 26. März 2021 - Paypal (Europe) Sàrl et Cie, SCA gegen PQ

(Rechtssache C-190/21)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Oberlandesgericht Stuttgart

Parteien des Ausgangsverfahrens

Berufungsklägerin: Paypal (Europe) Sàrl et Cie, SCA

Berufungsbeklagter: PQ

Vorlagefragen

1.    Ist ein bei isolierter Betrachtung und autonomer Interpretation deliktischer Anspruch bereits dann als vertraglicher Anspruch gemäß Art. 7 Nr. 1 der Verordnung (EU) 1215/20121 zu qualifizieren, wenn der deliktische Anspruch irgendwie mit einem vertraglichen Anspruch konkurriert, ohne dass es für die Existenz des deliktischen Anspruchs auf die Auslegung des Vertrags ankäme?

2.    Für den Fall der Verneinung von Frage 1: Wo ist der Erfolgsort im Sinne des Art. 7 Nr. 2 der Verordnung 1215/2012 zu lokalisieren, wenn ein Anbieter von Zahlungsdienstleistungen vom Konto eines Kunden elektronisches Geld auf das Empfangskonto eines Glücksspielunternehmens bei dem gleichen Zahlungsdienstleister überweist und in der Mitwirkung des Zahlungsdienstleisters an Zahlungen zu Gunsten des Glücksspielunternehmens eventuell eine unerlaubte Handlung zu erblicken ist:

2.1    Am Sitz des Zahlungsdienstleisters als Ort der E-Geld-Transaktion?

2.2    An dem Ort, an dem aufgrund der Transaktion (jedenfalls bei Rechtmäßigkeit der Transaktion) ein Aufwendungsersatzanspruch des Zahlungsdienstleisters gegen den Kunden entsteht, der die Zahlung angewiesen hat?

2.3    An dem Ort, an dem der Kunde, der die Zahlung angewiesen hat, seinen Wohnsitz hat?

2.4    An dem Ort, an dem das Bankkonto des Kunden belegen ist, auf welches der Zahlungsdienstleister durch eine Einziehungsermächtigung zugreifen kann, um das E-Geld-Konto aufzuladen?

2.5    An dem Ort, an dem das auf das Wettkonto des Spielers bei den Glücksspielunternehmen durch den Zahlungsdienstleister überwiesene Geld beim Glücksspiel verloren geht, also am Sitz des Glücksspielunternehmens?

2.6    An dem Ort, an dem der Kunde das verbotene Glücksspiel vornimmt (sofern der Spielort zugleich der Wohnsitz des Kunden ist)?

2.7    An keinem dieser Orte?

2.8    Sofern Frage 2.2 bejaht wird und es auf den Ort ankommt, an dem aufgrund der Transaktion ein Aufwendungsersatzanspruch des Zahlungsdienstleisters gegen den Kunden entsteht: Wo entsteht der Aufwendungsersatzanspruch gegen den die Zahlung anweisenden Kunden? Kann für die Lokalisierung dieser Obligation der Erfüllungsort des Zahlungsdiensterahmenvertrags oder der Wohnsitz des Schuldners herangezogen werden?

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1     Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. 2012, L 351, S. 1).