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Klage, eingereicht am 1. August 2012 - Fuchs/HABM - Les Complices (Star)

(Rechtssache T-342/12)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: Max Fuchs (Freyung, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Onken)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Les Complices SA (Montreuil-sous-Bois, Frankreich)

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 8. Mai 2012 in der Sache R 2040/2011-5 aufzuheben;

den Widerspruch Nr. 1299967 in vollem Umfang zurückzuweisen;

dem Beklagten und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelder der Gemeinschaftsmarke: Kläger.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke für Waren der Klassen 18, 24 und 25, die einen schwarzen Stern darstellt - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 5588694.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Eingetragene Gemeinschaftsbildmarke (Nr. 632232) für Waren der Klassen 3, 9, 14, 16, 18, 20, 24 und 28, die einen weißen Stern in einem schwarzen Kreis darstellt; eingetragene französische Bildmarke (Nr. 1579557) für Waren der Klasse 25, die einen weißen Stern in einem schwarzen Kreis darstellt.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde für einen Teil der beanspruchten Waren stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.

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