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Beschluss des Gerichts vom 31. Januar 2014 – Frankreich/Kommission

(Rechtssache T-79/09)1

(Staatliche Beihilfen – Rahmenregelung für Maßnahmen, die von den in Frankreich anerkannten landwirtschaftlichen Branchenorganisationen zugunsten der Mitglieder der vertretenen landwirtschaftlichen Sektoren durchgeführt werden – Finanzierung durch zu Pflichtbeiträgen gewordene freiwillige Beiträge − Entscheidung, mit der die Beihilferegelung für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird – Rücknahme der Entscheidung − Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: zunächst E. Belliard, G. de Bergues und A.-L. Vendrolini, dann E. Belliard, G. de Bergues und J. Gstalter sowie schließlich E. Belliard, G. de Bergues, D. Colas und J. Bousin)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Stromsky und C. Urraca Caviedes, dann B. Stromsky)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2008) 7846 final der Kommission vom 10. Dezember 2008 über die staatliche Beihilfe Nr. 561/2008 in Bezug auf die Rahmenregelung für Maßnahmen, die von den in Frankreich anerkannten landwirtschaftlichen Branchenorganisationen zugunsten der Mitglieder der vertretenen landwirtschaftlichen Sektoren durchgeführt werden

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Europäische Kommission trägt die Kosten.

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1     ABl. C 113 vom 16.5.2009.