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Amtsblattmitteilung

 

Klage des David Tas gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 2. März 2005

(Rechtssache T-124/05)

(Verfahrenssprache: Französisch)

David Tas, wohnhaft in Brüssel, hat am 2. März 2005 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte des Klägers sind die Rechtsanwälte Sébastien Orlandi, Xavier Martin, Albert Coolen, Jean-Noël Louis und Etienne Marchal, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung des Prüfungsausschusses des Auswahlverfahrens EPSO/A/4/03 aufzuheben, mit der er zu den Prüfungen des Auswahlverfahrens nicht zugelassen worden ist;

der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger ist Inhaber eines Hochschuldiploms eines "M. Sc. in Business Administration" und nahm am Auswahlverfahren EPSO/A/4/03 zur Bildung einer Einstellungsreserve für Verwaltungsreferendarinnen und Verwaltungsreferendare der Besoldungsstufe A 8 im Sachgebiet Audit teil. Er wendet sich gegen die Entscheidung des Prüfungsausschusses, ihn von dem Auswahlverfahren mit der Begründung auszuschließen, dass sein Hochschuldiplom nicht die in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens genannten Voraussetzungen erfülle.

Zur Begründung seiner Klage macht er einen Verstoß gegen die in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens festgelegten Zulassungsbedingungen und einen offensichtlichen Beurteilungsfehler geltend. Außerdem besäßen wenigstens zwei weitere zu dem Auswahlverfahren zugelassene Kandidaten das gleiche Diplom, das von derselben Fakultät derselben Universität verliehen worden sei, so dass ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vorliege.

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