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Urteil des Gerichts vom 17. April 2024 – Escobar/EUIPO (Pablo Escobar)

(Rechtssache T-255/23)1

(Unionsmarke – Anmeldung der Unionswortmarke Pablo Escobar – Absolutes Eintragungshindernis – Marke, die gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstößt – Art. 7 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung [EU] 2017/1001 – Unschuldsvermutung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Escobar Inc. (Guaynabo, Puerto Rico, Vereinigte Staaten) (vertreten durch Rechtsanwalt D. Slopek)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (vertreten durch T. Klee als Bevollmächtigten)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin die Aufhebung der Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 21. Februar 2023 (Sache R 1364/2022-5).

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 252 vom 17.7.2023.