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Klage, eingereicht am 3. Januar 2013 - Seal Trademarks/HABM - Exel Composites (XCEL)

(Rechtssache T-14/13)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Seal Trademarks Pty Ltd (Queensland, Australien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Armijo Chávarri)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Exel Composites Oyj (Mäntyharju, Finnland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer vom 11. Oktober 2012 aufzuheben;

hilfsweise, die Entscheidung wegen Verstoßes gegen Art. 42 Abs. 2 und 3 und Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates (und dem HABM die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen).

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "XCEL" für Waren der Klassen 18, 25 und 28 - Gemeinschaftsmarke Nr. 3 809 571.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsmarke Nr. 2 996 891, österreichische Marke Nr. 149 726 und schwedische Marke Nr. 324 307 der Wortmarke "EXEL" für Waren der Klassen 18 und 28.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 42 Abs. 2 und 3 und Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.

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